Unsere Position zum Campus Obermühle

Projekt der Skyline Properties GmbH aus Küsnacht/ZH in der Gewerbezone G1 in der Obermühle:
Campus mit sechs Gebäuden, einer Mehrzweckhalle, einer Velostation, ca. 240 Parkplätze sowie 48 Wohnngen.

Hier der Link zum Projekt

An der Gemeindeversammlung vom 24. September 2012 entschied der Souverän, das Gebiet Obermühle nicht in ein Wohngebiet umzuzonen, sondern es in der Gewerbezone G1 zu belassen. Gemäss dem Zonenplan der Gemeinde Elgg handelt es sich bei der Gewerbezone in der Obermühle explizit um eine solche ohne Wohnanteil. In der Gewerbezone sind nach dem kantonalen Recht einzig Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehörige gestattet. Die einzige Gewerbezone in Elgg mit Wohnanteil liegt an der St. Galler-Strasse vis-à-vis des Bahnhofes. Umso erstaunlicher, wenn nicht gar dreist, ist, dass das Projekt der Skyline Development AG aus Küsnacht/ZH 48 Wohnungen vorsieht.

Gemäss einem Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich (VB.2002.00398 vom 5.2.2003) muss anhand objektiver Kriterien geprüft werden, welche Wohnfläche betriebsnotwendig ist; auf die subjektiven Vorstellungen und Wünsche des Einzelnen kann es ebenso wenig ankommen wie auf die persönliche Zweckmässigkeit und Bequemlichkeit. Die Gemeinde muss also für jeden einzelnen Gewerberaum prüfen, ob eine Wohung betriebsnotwendig ist und wenn ja, welche Wohnfläche angemessen ist.

Grundsätzlich läuft eine Wohnnutzung in der Obermühle dem erst 2012 geäusserten Volkswillen diametral entgegen. Es geht nicht an, spekulativen Goldküstenjungs ihnen gutdünkende, zonenwidrige Ausnahmen zuzugestehen. Interessant wird auch sein, wie die Gemeinde das Problem mit dem zu erwartenden Mehrverkehr lösen will, sind doch Parkplätze für ca. 240 Motorfahrzeuge geplant. Und wird auch die geplante Mehrzweckhalle, sollte sie denn einem Bedürfnis entsprechen und genutzt werden, ebenfalls erheblichen Mehrverkehr generieren.

 

sk/28. Juni 2018